Salesvisory
Max Eckert
Mirowstraße 16
22083 Hamburg
M: kontakt@salesvisory.de
T: +49 (0) 1517 50 80 999
§1 Geltungsbereich & Rechtsnatur
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Max Eckert (nachfolgend “Salesvisory” genannt) mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch “Kunde” genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Sie gelten darüber hinaus auch für alle künftigen Lieferungen, Angebote oder Leistungen an den Kunden, auch wenn sie im Vorfeld nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Eventuelle Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Salesvisory ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dies ist selbst dann der Fall, wenn Salesvisory auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin ausdrücklich kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss zwischen Salesvisory und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.
(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Salesvisory eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§3 Leistungen & Mitwirkung des Kunden
(1) Salesvisory erbringt die Dienstleistung einer digitalen Strategieberatung für Unternehmer, Kaufleute oder juristische Personen mit dem Schwerpunkt der Leadgenerierung, der Mitarbeiter- und Kundengewinnung sowie des Online-Marketings. Darüber hinaus bietet Salesvisory dem Kunden die Teilnahme, Erbringung und Durchführung von Trainings, Seminaren und Beratungsdienstleistungen an – diese erfolgen je nach Buchung individuell oder standardisiert und werden onlinebasiert, telefonisch und auch stationär erbracht.
(2) Die mit Salesvisory geschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Erbringung eines Werks oder die herbeiführung eines expliziten Erfolgs.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von Salesvisory im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde stellt auf Wunsch von Salesvisory alle Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für den Vertragszweck von ihm benötigen. Während der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass er an allen uns übergebenen Daten, Informationen, Dokumenten, Grafiken etc. die notwendigen Rechte hat und deren vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen uns wegen eines Verstoßes gegen Satz 1 geltend machen.
(5) Es ist dem Kunden bewusst, dass Werbepartner wie LinkedIn, Google und Facebook jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen oder einzustellen. Ein solches Vorgehen seitens der Werbepartner hat Salesvisory nicht zu verantworten. Der Vergütungsanspruch von Salesvisory bleibt in diesen Fällen unberührt.
(6) In Bezug auf die von Salesvisory zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Salesvisory ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) Salesvisory ist berechtigt dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und/oder Subunternehmen und Dritten erbringen zu lassen.
(8) Die vereinbarte Vergütung von Salesvisory enthält keinerlei Budget für etwaige Werbemaßnahmen oder Kampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen und zu tragen.
(9) Weist der Vertragspartner Salesvisory an, Werbekampagnen zwischenzeitlich zu stoppen oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Salesvisory insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Salesvisory nicht.
§4 Termine
(1) Angegebene Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von Salesvisory als verbindlich bezeichnet werden. Sollte die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen drohen, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich unter Angabe der jeweiligen Gründe und der eventuellen Dauer der Verzögerung informieren.
(2) Salesvisory behält sich sowohl zeitliche als auch örtliche Änderungen der Seminare und Veranstaltungen im zumutbaren Rahmen vor.
§5 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Salesvisory unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetz dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Salesvisory kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Salesvisory kann den Kunden mit Fristsetzung von zwei Wochen zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Salesvisory nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über eventuelle Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Salesvisory überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Salesvisory verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und entsprechend zu beseitigen.
(6) Salesvisory ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, drei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der Teilleistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein unerheblicher oder ein erheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am erbrachten Werk feststellen, wird Salesvisory dem Kunden die entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende Teilleistung von Salesvisory gilt auch dann als vom Kunden abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung zur Abnahme der jeweiligen Teilleistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorher dargestellten Sinne sind, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§6 Zahlungen, Preise & Bedingungen
(1) Die Preise, die von Salesvisory angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Salesvisory erfolgt nach Rechnungsstellung. Die Vergütung der Dienste von Salesvisory ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Salesvisory ist anders lautend. Eine Salesvisory erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Salesvisory stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Salesvisory zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Sollte der Kunde den Vertragsbeginn um 4 Wochen verschieben wird die erste Rate der vereinbarten Summe und die Erstellungsgebühr sofort fällig.
§7 Kündigung & Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, haben Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§8 Außerordentliche Kündigung & Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Salesvisory beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Salesvisory eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Salesvisory vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen im vollen Umfang erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Salesvisory sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Salesvisory in Verzug, ist Salesvisory berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Salesvisory wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§9 Erfüllung
(1) Salesvisory wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchführen. Salesvisory ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Salesvisory bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die explizite Herstellung eines Werks schuldet. Auf gewünschter Anforderung des Kunden wird Salesvisory innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen erteilen.
(3) Ist Salesvisory gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Salesvisory unberührt.
§10 Schutzrechter Dritter
(1) Der Kunde gewährleistet, dass Salesvisory überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Salesvisory insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Salesvisory erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Salesvisory für den Kunden erstellt wurden. Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt lediglich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde bereits nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung an Salesvisory vollständig entrichtet hat.
(3) Ist eine Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 aufgeführte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Salesvisory über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§12 Widerrufsrecht
(1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer und Kaufleute besteht weder kraft Gesetzes, noch wird ein solches von Salesvisory auf andere Art eingeräumt.
§13 Haftung
(1) Salesvisory haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Salesvisory nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Salesvisory nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt, wie die für die Übernahme einer Garantie.
§14 Urheberrechte
(1) Sämtliche durch Salesvisory zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung von Salesvisory und kann strafrechtlich verfolgt werden.
§15 Datenschutz
(1) Salesvisory legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Ihre Daten werden nur für die interne Nutzung verwendet und gespeichert und obliegen strikter Geheimhaltung. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
§16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
(1) Für sämtliche Rechtsverhältnisse oder andere rechtlichen Beziehungen mit der Salesvisory gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig vereinbart – der Geschäftssitz von Salesvisory in Hamburg. Salesvisory ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Sollte eine der vorliegenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt, und die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien möglichst nahe kommt.
§17 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Salesvisory maßgebend.
AGB Stand: Juni 2023 © Vervielfältigung verboten